Der Gedanke, daß in einem Rechtsstaat die staatliche Anklagebehörde entscheidende Informationen wie im Mordfall Buback als "
nicht gerichtsverwertbar" wegdefinieren kann, stimmt nicht wirklich froh. Das Verständnis von Rechtsstaatlichkeit bei der Terrorbekämpfung ist in den letzten dreißig Jahren auch nicht gerade
besser geworden. Wenn man bedenkt, wie heute alleine die offizielle Politik aussieht, möchte man gar nicht wissen, was sich hinter den Kulissen noch zusätzlich alles tut.
Gelegentliche Warnungen, ein Mehr an Sicherheit dürfe nicht mit einem Verzicht auf Freiheit erkauft werden, bleiben größtenteils folgenlos. Absolute Sicherheit wäre demnach nur durch einen völligen Verzicht auf Freiheit zu erreichen. Dennoch liegt dieser Abwägung von Freiheit und Sicherheit ein stark eingeschränktes Sicherheitsverständnis zugrunde. Sicherheit kann nicht nur die Sicherheit davor sein, einem terroristischen Anschlag zum Opfer zu fallen. Sicherheit bedeutet auch Sicherheit vor staatlichen Übergriffen. Sicherheit bedeutet, in Ruhe gelassen zu werden, keine Angst vor einem nächtlichen Klopfen an der Tür haben zu müssen, zu wissen, daß die Privatsphäre unverletzlich ist. Sicherheit bedeutet, daß es kein Risiko gibt, Jahre in Guantanamo oder sonst einem Folterknast zu sitzen. Sicherheit bedeutet, sich auf den Rechtsstaat und die Menschenrechte verlassen zu können. Im Irak, der idyllischen Musterdemokratie von amerikanischen Gnaden, sind seit Februar wieder
Verhaftungen ohne Haftbefehl möglich: im Zuge der neuen Sicherheitsoffensive. Sicherheit für wen?